DSGVO: Neue Schikanen

An die niedergelassenen Ärzte in Tirol erging am 03.07.2019 seitens der Ärztekammer Tirol folgende Mitteilung:

“Die Datenschutzbehörde hat in einer Entscheidung betreffend ein Ärztezentrum in Wien ausgesprochen, dass eine Einwilligungserklärung von PatientInnen über den unverschlüsselten elektronischen Versand (Email, WhatsApp) von Gesundheitsdaten rechtsunwirksam und unzulässig ist (dies also auch dann, wenn die PatientInnen dieser Übermittlung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben). Es wird daher empfohlen, Gesundheitsdaten nur verschlüsselt zu übersenden oder ein System zur sicheren Datenbereitstellung (z.b. eine dem Stand der Technik entsprechende Befundplattform) zu nutzen. Eine Übermittlung von Gesundheitsdaten mittels Brief ist jedenfalls datenschutzkonform.”

Quelle: Ärztekammer Tirol

Zu unverschlüsseltem elektronischen Versand zählt übrigens auch die SMS! Für die Verschlüsselung von Gesundheitsdaten reicht ein mit Passwort verschlüsselter Email-Anhang – so wie es manche Labore bereits anbieten. (Quelle) Continue reading

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Schiefgelaufen

In einem Monat steht eine geplante OP an, gestern hätte die Vorbesprechung im Spital stattfinden sollen. Weil ich von Beginn an vermeiden wollte, in einer überfüllten Ambulanz warten zu müssen, um dann in fünf Minuten nicht alle Fragen unterzubringen, die mir auf dem Herzen liegen, hab ich vorab ein Gespräch unter sechs Augen mit der zuständigen Krankenhauspsychologin und dem Chirurgen geführt. Dabei wurde klargestellt, dass ich ein Zweibettzimmer einem Vierbettzimmer vorziehe, und dass ich lieber per Mail kommuniziere und mich Menschenansammlungen überlasten.
Per Mailwechsel mit dem Chirurgen war vereinbart, dass wir uns “ab 8.30 in der Ambulanz treffen und gleich danach ein Termin in der AN Ambulanz vereinbart sei.” Um diese Zeit sei die Ambulanz noch leer.

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