An die niedergelassenen Ärzte in Tirol erging am 03.07.2019 seitens der Ärztekammer Tirol folgende Mitteilung:
“Die Datenschutzbehörde hat in einer Entscheidung betreffend ein Ärztezentrum in Wien ausgesprochen, dass eine Einwilligungserklärung von PatientInnen über den unverschlüsselten elektronischen Versand (Email, WhatsApp) von Gesundheitsdaten rechtsunwirksam und unzulässig ist (dies also auch dann, wenn die PatientInnen dieser Übermittlung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben). Es wird daher empfohlen, Gesundheitsdaten nur verschlüsselt zu übersenden oder ein System zur sicheren Datenbereitstellung (z.b. eine dem Stand der Technik entsprechende Befundplattform) zu nutzen. Eine Übermittlung von Gesundheitsdaten mittels Brief ist jedenfalls datenschutzkonform.”
Quelle: Ärztekammer Tirol
Zu unverschlüsseltem elektronischen Versand zählt übrigens auch die SMS! Für die Verschlüsselung von Gesundheitsdaten reicht ein mit Passwort verschlüsselter Email-Anhang – so wie es manche Labore bereits anbieten. (Quelle) Continue reading