Autismus im Beruf (III)

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Im dritten Teil beschäftige ich mich mit der kniffligen Frage, wie und ob man seine Asperger-Diagnose in der Arbeit outen soll.

Rudy Simone (Kapitel 18, S. 115 ff., “Asperger’s on the Job”) gibt dabei folgendes zu bedenken:

Sich weiter verstecken macht die Ursache nicht sichtbar und hilft nicht dabei, ein positives Licht auf Asperger-Autisten zu werfen. Aber: Wenn jemand gut klarkommt, warum sollte er für Aufruhr sorgen?

Ohne Asperger anzusprechen haben seine Kollegen keinen Bezug dazu und verstehen sein mitunter sonderbares Verhalten nicht. Aber: Selbst wenn er davon erzählt, fragen sich die Leute mitunter weiterhin, warum er Dinge anders macht.

Wenn dem Arbeitgeber die Diagnose verschwiegen wird, kann sich der Autist nicht auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Aber: Diskriminierung als Ursache für die Probleme in der Arbeit ist in vielen Fällen schwer nachweisbar.

Was man selbst tun kann:

  • es ist Deine Entscheidung, ob Du Dich outest oder nicht
  • Wenn Du gut in Deinem Job bist und anderen von Asperger erzählst, macht dies den Grund dafür sichtbar und hebt das Ansehen der Menschen mit Asperger-Syndrom
  • Wenn Du Schwierigkeiten im Arbeitsalltag hast, könnte die Offenlegung ein Weg sein, mehr Verständnis und Zugeständnisse zu erhalten
  • Es kann genügen, um das zu bitten, was Du brauchst – ohne Dich komplett zu outen

Das deutsche Pendant zu Rudy Simone wird übrigens in Kürze (am 22.1.2016) von Ina Brodig erscheinen und heißt “Hochfunktionale Autisten im Beruf” (Vorbestellung hier). Die Autorin ist Diplom-Pädagogin und arbeitet als Beraterin für Specialisterne Deutschland.

Schließlich gibt es recht hilfreiche “Workplace-Disclosure-Strategies” von Barbara Bissonnette, wesentliche Punkte habe ich nachfolgend ins Deutsche übersetzt: 

Übersetzung mit freundlicher Erlaubnis durch Barbara Bissonnette

Barbara Bissonnette is a certified coach and the Principal of Forward Motion Coaching (www.ForwardMotion.info). She specializes in career development coaching for individuals with Asperger’s Syndrome and similar autism spectrum profiles. Coaching is available across the United States and in Europe via Skype. Barbara is the author of the award-winning Complete Guide to Getting a Job for People with Asperger’s Syndrome; the Asperger’s Syndrome Workplace Survival Guide; and Helping Adults with Asperger’s Syndrome Get & Stay Hired: Career Coaching Strategies for Professionals and Parents of Adults on the Autism Spectrum.

*

Eines muss man sich bewusst sein: Eine Offenlegung ist keine Garantie dafür, einen Job zu bekommen oder die derzeitige Beschäftigung aufrechtzuerhalten. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet keinen Arbeitgeber dazu, jemanden wegen seiner Behinderung aufzunehmen. Er darf nur deswegen nicht benachteiligt werden.

Nicht jeder Beruf kann passend gemacht werden. Für eine Sachbearbeiterin sind schriftliche Anweisungen kein Problem, für einen Finanzanalysten dagegen schon, der Urteilsvermögen erfordert, das nicht immer schriftlich vonstatten gehen kann.

Beispiele für gewünschtes Entgegenkommen am Arbeitsplatz, das gewährt wurde:

  • einen Laptop für Notizen während Meetings benutzen
  • Notizen durch einen Kollegen
  • wöchentliche Treffen mit dem Vorgesetzten, um Erwartungen klarzustellen und Prioritäten festzulegen
  • schriftliche Anweisungen für Aufgaben und Prozedere
  • nicht lebenswichtige Termine an einen Mitarbeiter anweisen
  • Erlaubnis, Pausen zu nehmen, wenn man unter starkem Stress steht
  • Aufträge von Kollegen schriftlich erhalten
  • Interviewfragen im Voraus erhalten
  • Von einer Führungsrolle in den Fachbereich wechseln
  • zu einem ruhigeren Arbeitsplatz wechseln
  • Kopfhörer benutzen, um sich gegen Geräusche abzuschotten

Auch Mitarbeiter mit Behinderung müssen die Kernanforderungen des Jobs erfüllen und bewältigen können, sonst sind sie kündbar. Ein Mitarbeiter, der wegen öffentlicher Verkehrsmittel andere Arbeitszeiten braucht, muss trotzdem pünktlich erscheinen (Zeitmanagement!). Asperger ist auch keine Entschuldigung für emotionale Ausbrüche und Beleidigungen (Kündigungsgrund).

Arbeitgeber dürfen während einem Bewerbungsgespräch keine Fragen über mögliche Behinderungen stellen. Nachdem ein Jobangebot gemacht wurde, dürfen sie fragen, sofern sie das bei jedem tun. Hat man erst einmal angefangen zu arbeiten, darf der Arbeitgeber keine auf Behinderung bezogene Fragen stellen, sofern sie nicht jobrelevant sind. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung. Wenn man sich dafür entscheidet, dürfen sie einen Nachweis verlangen. Man sollte sich aber bewusst sein, was man alles offenbart. Es kann ratsam sein, nicht die gesamte neuropsychologische Beurteilung oder Krankengeschichte offenzulegen. Aussagen sollten sich auf solche Punkte beschränken, die die Fähigkeiten, den derzeitigen Job zu bewältigen, beeinflussen.

Offenlegung auf lösungsorientierten Weg:

Personalchef und Vorgesetzte wissen wenig bis nichts über das Asperger-Syndrom. Eine allgemeine Aussage wie “Ich hab Asperger und kann nicht multitasken” überträgt die Last, entsprechendes Entkommen herauszufinden, auf Leute, die am wenigsten wissen, was Du brauchst. Proaktiv Lösungen vorschlagen erhöht dagegen die Wahrscheinlichkeit, dass diese umgesetzt werden.

Um Zugeständnisse zu erbitten, ist Verhandlungssache. Forderungen zu stellen und mit rechtlichen Schritten zu drohen, drängt den Arbeitgeber in die Defensive und schafft dauerhaft keine gute Atmosphäre. Sei professionell, zeige eine positive Grundeinstellung und Bereitschaft zu Kompromissen.

  • Schritt 1: Bestimme, was Du offenlegen willst.
  • Schritt 2: Entscheide, wie Du es offenlegen willst.
  • Schritt 3: Wähle den Zeitpunkt für die Offenlegung.

Schritt 1:

Schreib jede Schwierigkeit nieder, die Deine Arbeitsleistung beeinflussen könnte, sowie die Zugeständnisse, die Deiner Meinung nach dieses Problem lösen werden. Setze den Schwerpunkt auf jene Herausforderungen, die den Bewerbungsvorgang oder den aktuellen Job betreffen. Führe keine Schwierigkeiten auf, die Dein Privatleben oder die Ausbildung betreffen.

Beispiele:

  • Herausforderung: Langsamere Verarbeitung von Informationen erschwert es, zeitnah auf Interviewfragen zu antworten.
  • Auswirkung: Unfähig, Gedanken zu sortieren und seine Fähigkeiten dem Arbeitgeber mitzuteilen
  • Zugeständnis: Fragen (oder Themen) bereits vor dem Gespräch erhalten

*

  • Herausforderung: Vorgänge, die mehrere Schritte beinhalten, rasch zu erlernen
  • Auswirkung: Überwältigt durch zu viel Information, vergisst mündliche Anweisungen
  • Zugeständnis: kürzere Ausbildungsintervalle, erhält schriftliche Anweisungen

*

  • Herausforderung: Aufgaben und Projekte nach Priorität zu erledigen
  • Auswirkung: Deadlines verpassen, weil man die Zeit mit unwichtigeren Aufgaben vertändelt hat
  • Zugeständnis: Tägliche Besprechung der Prioritäten mit dem Vorgesetzten

Schritt 2:

Dein Outing sollte kurz, einfach und prägnant sein. Lange Erklärungen des Asperger-Syndroms sind ebenso wenig hilfreich wie Theorien zur Ursache und alle möglichen Schwierigkeiten. Vermeide Jargon oder Begriffe, die verwirrend sind und die Fähigkeit, den Job zu erledigen in Frage stellen können könnten.

Ein prägnantes Statement könnte lauten “Ich habe Asperger-Syndrom, eine neurologisch bedingte andere Wahrnehmung, die mir erschwert, mündliche Anweisungen in Erinnerung zu behalten. Während der Ausbildungsphase benötige ich Notizen und eine schrittweise Einführung in die Vorgänge.”

Schritt 3:

Offenlegung im Bewerbungsschreiben

Bissonnette rät generell davon ab, die Diagnose bereits in einem Bewerbungsschreiben offenzulegen, weil das den Fokus eher auf mögliche Probleme als auf Qualifikationen lenkt. Unternehmen haben weiterhin Vorbehalte, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Sie fürchten sich vor erhöhten Aufwand in der Ausbildung, hohen Kosten und eventuellen Klagen wegen Diskriminierung, sollte der Betroffene die erforderte Leistung nicht bringen und gekündigt werden.

Ist man jedoch auf Assistenz bei der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch angewiesen, sollte das der Arbeitgeber vorher wissen. Man sollte bei der Offenlegung dennoch positive Aspekte betonen, etwa, dass die Behinderung die Leistung nicht beeinträchtigt und in manchen Fällen sogar eine Stärke sein kann.

Natürlich ist auch dann eine Offenlegung empfehlenswert, wenn es sich um eine Stelle handelt, wo das persönliche Verständnis von Asperger hilfreich sein könnte, Programme und Lernmaterialien mitzugestalten. Doch selbst dann sollte Asperger nicht im Mittelpunkt des Schreibens stehen, sondern Fähigkeiten und Erfahrungen.

Offenlegung während dem Vorstellungsgespräch

Auch davon rät Bissonnette allgemein ab. Der Zweck eines Gesprächs ist, sein Können zu demonstrieren und zu erklären, wie man zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann. Eine Offenlegung könnte von diesem Fokus weggehen und die Aufmerksamkeit zu sehr auf Deine Einschränkungen und Probleme lenken.

Es kann jedoch ratsam sein, während dem Gespräch darauf hinzuweisen, dass … “ich gerade wegen dem Asperger-Syndrom kaum Emotionen zeige. Jedoch bin ich sehr enthusiastisch über diese Stelle und bringe eine Menge Erfahrung mit, die ich gerne bei Ihnen zeigen möchte“. Hilfreich kann dabei eine Sammelmappe mit erfolgreichen Projekten und Qualifikationen sein (sofern nicht durch den Lebenslauf bereits abgedeckt).

Wenn die Herausforderungen zudem so offensichtlich sind, dass eine Verheimlichung eine Nichtberücksichtigung zur Folge hätte, ist eine Offenlegung ein gangbarer Weg, etwa wenn die langsamere Verarbeitung gesprochener Informationen zu unangenehmen Pausen im direkten Gespräch führt. “Wegen meines Asperger-Syndroms brauche ich ein paar Sekunden, meine Gedanken zu ordnen, um Ihre Fragen zu beantworten.

[Zudem ist auch denkbar, dass man autistische Stärken wie Detailorientiertheit, Langzeitgedächtnis, Verifikation/Fehler erkennen, bereits bei der Schilderung des eigenen Werdegangs einbaut, um die positiven Eigenschaften von Autismus hervorzuheben.]

Offenlegung bei Erhalt eines Jobangebots

Der Zweck einer Offenlegung ist, um Zugeständnisse zu bitten. Wenn man glaubt, dass man die Erwartungen des Arbeitgebers erfüllen kann, ist eine Offenlegung nicht notwendig. Sollte später einmal Bedarf bestehen, kann man das immer noch tun.

Falls man bedeutsame Zugeständnisse benötigt, sollte man das vorher sagen, sonst fühlt sich der Arbeitgeber überrumpelt, wenn man bis zum ersten Arbeitstag wartet, ehe man etwas sagt. Das schafft von Beginn an kein gutes Vertrauensverhältnis. Eine Ablehnung durch den Vorgesetzten ist nicht zwingend zu erwarten, es kann durchaus sein, dass dieser selbst Autisten im Verwandten- oder Bekanntenkreis hat (darauf verlassen sollte man sich aber nicht).

Offenlegung nach Beginn der Arbeit

In diesem Studium outen sich die meisten Betroffenen. Auslöser sind häufig negative Rückmeldungen vom Vorgesetzten, Konflikte mit Mitarbeitern, disziplinare Maßnahmen, in eine Bewährungsphase zu kommen (was nahezu immer bedeutet, dass man gefeuert wird).

  • Es dürfte auch in Deinem Interesse sein, offen mit der Diagnose umzugehen, wenn …
  • Deine Arbeit ständig zu spät erledigt wurde oder erneut erledigt werden muss
  • Du mehrfach Rückmeldungen über die gleichen Leistungsprobleme erhältst
  • Dich Erwartungen verwirren oder Du einen bestimmten Teil Deines Jobs nicht leisten kannst

Der falsche Zeitpunkt ist in einem Augenblick der Panik, weil Du einen Fehler gemacht hast oder einen Streit hattest.

Günstige und ungünstige Vorgehensweisen bei der Offenlegung

Manche Probleme können angesprochen werden, ohne dass man seine Diagnose offenlegt, z.B.

“Ich bin sehr empfindlich auf Bürolärm und trage Kopfhörer, damit ich mich konzentrieren kann.”

“Ich schreibe die einzelnen Schritte nieder, damit ich sie mir besser einprägen kann”

“Ich neige dazu, etwas wörtlich zu verstehen. Lass es mich bitte wissen, wenn ich das Ziel verfehle.”

Jede Woche die Prioritäten durchgehen und um ein Beispiel zu bitten, wie ein vollständiges Projekt ausschaut, sind keine ungewöhnlichen Anfragen.

Wenn Bedürfnisse als “persönliche Befindlichkeiten” wahrgenommen werden, ist eine formale Offenlegung notwendig. Bleib cool, selbst wenn Du schlecht behandelt wurdest. Dramatische Ankündigungen, dass man benutzt oder gemobbt wurde, lassen Dich mental instabil und unreif erscheinen.

Asperger ist keine Entschuldigung für unangemessenes Verhalten. Auch Menschen mit Asperger können (müssen) lernen, ihr Stresslevel herunterzufahren und mit Frustration umzugehen.

Es kann hilfreich sein, dem Vorgesetzten oder Personalchef einen kurzen Artikel über Asperger-Syndrom mitzubringen. Erwarte nicht von Ihnen, dass sie ein Buch darüber lesen werden [bei forwardmotion.info gibt es einen Employer Guide, ebenso erklärt das Buch von Rudy Simone typische Verhaltensmuster und liefert Empfehlungen nicht nur Betroffene, sondern auch für Vorgesetzte ].

Wenn Du über Deine Diagnose sprichst, erwähne auch die Dinge, die auf der Arbeit gut funktionieren, und bekräftige Dein Engagement für eine hervorragende Leistung. Stelle sicher, dass Du Deine Expertise und Fähigkeiten betonst.

Zu autistischen Stärken gehören etwa … (nicht bei jedem gleich ausgeprägt!)

  • Detailorientiertheit und hohe Konzentrationsfähigkeit
  • gutes Langzeitgedächtnis
  • Routineaufgaben erledigen
  • starke logische und analytische Fähigkeiten
  • umfangreiches Wissen über spezielle Gebiete
  • kreatives Denken
  • Ausdauer
  • Ehrlichkeit und Loyalität

Ein persönliches Gespräch bei der Offenlegung ist vorzuziehen. Wenn man sich verbal zu unsicher fühlt, kann man sich mit einem Brief/E-Mail behelfen, und dann das direkte Gespräch suchen. Du entscheidest selbst, wem Du es erzählst. Vorgesetzte und Personalabteilung dürfen diese Information nicht weitergeben.

2 thoughts on “Autismus im Beruf (III)

  1. autcry 11. February 2016 / 18:01

    Ein sehr hilfreicher Beitrag :)
    Ich habe mich in den letzten Monaten auch sehr viel mit dieser Frage auseinander gesetzt und werde die Tipps auf jeden Fall berücksichtigen.

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